Kurzantwort: „Ice“, „Cool“ oder „Freeze“ sind meist Geschmacks- beziehungsweise Marketingbegriffe und nennen keinen eindeutigen Inhaltsstoff. Menthol und Eukalyptol besitzen ein charakteristisches Aroma und können kühlen. Andere Cooling Agents können ein Kältegefühl mit wenig eigenem Geruch oder Geschmack erzeugen. Nur die Zutatenliste zeigt, welche Stoffe das konkrete Produkt deklariert.
Inhaltsübersicht
- Geschmacksname und Inhaltsstoff trennen
- Menthol
- Cooling Agents ohne typisches Minzaroma
- Was bedeutet Koolada?
- Begriffe im direkten Vergleich
- Was das BfR zu Kühlstoffen sagt
- So prüfst du ein Ice-Liquid
- FAQ
Geschmacksname und Inhaltsstoff trennen
Ein Produktname wie „Mango Ice“ besteht häufig aus einer Geschmacksbeschreibung und einem Hinweis auf eine kühlende Wahrnehmung. Er ist keine chemische Deklaration. Mehrere Rezepturen können denselben Namen tragen und unterschiedliche Kühlstoffe enthalten.
Diese Ebenen dürfen nicht verwechselt werden:
- Produkt- oder Sortenname: beispielsweise Ice, Cool, Freeze, Frost oder Arctic;
- sensorische Wahrnehmung: Kältegefühl, Minzaroma, Frische oder Kombinationen daraus;
- deklarierter Inhaltsstoff: etwa Menthol, Eukalyptol oder ein anderer Kühlstoff;
- Konzentration und Aerosolabgabe: aus dem Geschmacksnamen nicht ablesbar.
Auch Zusätze wie „Double Ice“ oder „Extra Cool“ sind keine standardisierte Mengenangabe. Sie erlauben keinen markenübergreifenden Vergleich.
Menthol
Menthol ist ein chemisch definierter Stoff mit charakteristischem Geruch und Geschmack. Es aktiviert Kälterezeptoren und kann dadurch ein kühlendes Gefühl erzeugen, ohne die Temperatur des Aerosols entsprechend stark abzusenken.
Menthol kann zugleich:
- eine erkennbare Minz- beziehungsweise Mentholnote beitragen;
- die Wahrnehmung anderer Aromen verändern;
- als Kühlstoff wirken.
Ein mentholartiger Geschmack beweist trotzdem nicht allein, dass Menthol enthalten ist. Auch Mischungen anderer Aromastoffe können ähnlich wahrgenommen werden. Umgekehrt kann ein Produkt Menthol enthalten, ohne dass „Menthol“ groß im Sortennamen steht.
Das Mentholverbot für Zigaretten mit charakteristischem Aroma darf nicht pauschal auf E-Liquids übertragen werden. E-Zigaretten und Nachfüllbehälter unterliegen eigenen Regelungen. Für die Kaufprüfung sind aktuelle deutsche Kennzeichnung und Inhaltsstoffvorgaben maßgeblich.
Cooling Agents ohne typisches Minzaroma
Das BfR beschreibt verschiedene Kühlstoffe, von denen viele geruchlos oder geschmacksneutral sind. Dazu zählen Stoffe, die häufig mit Kürzeln wie WS-3, WS-5 oder WS-23 bezeichnet werden. Sie können ein Kältegefühl erzeugen, ohne das typische Mentholaroma in den Vordergrund zu stellen.
Das erklärt, warum ein Fruchtliquid deutlich kühl wirken kann, obwohl es nicht nach Minze schmeckt. Es erklärt aber nicht automatisch, welcher Kühlstoff oder welche Menge enthalten ist. Dafür muss die konkrete Deklaration geprüft werden.
Eukalyptol nimmt eine Zwischenstellung in der Alltagssprache ein: Es besitzt einen charakteristischen Geruch und Geschmack und kann zugleich kühlend wahrgenommen werden. „Cooling Agent“ ist daher eine Funktionsgruppe, während einzelne Stoffe sehr unterschiedliche sensorische Profile haben.
Was bedeutet Koolada?
„Koolada“ beziehungsweise „Koolada-Effekt“ wird im Handel uneinheitlich als Sammel- oder Produktname für Kühlung ohne ausgeprägtes Mentholaroma verwendet. Der Begriff nennt nicht zuverlässig einen einzigen chemischen Stoff. Je nach Anbieter kann eine andere Verbindung oder Mischung gemeint sein.
Für die sachliche Prüfung gilt deshalb:
- Koolada nicht automatisch mit WS-23 gleichsetzen;
- nicht aus dem Namen auf Konzentration oder Stärke schließen;
- Zutatenliste und Herstellerinformation prüfen;
- bei unklarer Deklaration keine eigene Mischung oder Nachdosierung vornehmen.
Begriffe im direkten Vergleich
| Begriff | Was er typischerweise beschreibt | Was er nicht verlässlich sagt |
|---|---|---|
| Ice / Cool / Freeze | Sortenname oder versprochene kühlende Wahrnehmung | konkreter Stoff, Konzentration oder Gesundheitsrisiko |
| Menthol | definierter Stoff mit charakteristischem Aroma und Kühlwirkung | alleinige Zusammensetzung des Liquids |
| Eukalyptol | definierter aromatischer Stoff mit möglicher Kühlwahrnehmung | dass alle „Eukalyptus“-Produkte dieselbe Rezeptur haben |
| WS-3, WS-5, WS-23 | konkrete chemische Kühlstoffe beziehungsweise Kurzbezeichnungen | identische Wirkung, Dosis oder Risikobewertung untereinander |
| Koolada | uneinheitlicher Handels- oder Sammelbegriff | eindeutige chemische Identität |
| Double/Extra Ice | relative Marketingbeschreibung innerhalb einer Produktlinie | standardisierte doppelte Stoffmenge |
Was das BfR zu Kühlstoffen sagt
Das BfR veröffentlichte am 23. Januar 2026 eine Bewertung zu neun weiteren Kühlstoffen, darunter Menthol, Menthylacetat und Eukalyptol. Das Institut betont dabei zwei Punkte gleichzeitig:
- Für die gesundheitliche Wirkung nach Inhalation fehlen bei vielen Kühlstoffen belastbare Daten. Die Datenqualität ist niedrig; teilweise mussten orale Tierdaten oder Daten strukturähnlicher Stoffe herangezogen werden.
- Auf Basis der verfügbaren Bewertung hält das BfR bei mehreren untersuchten Stoffen gesundheitliche Risiken für möglich und rät von ihrer Verwendung in E-Liquids ab.
Diese Unsicherheit darf weder als Entwarnung noch als präzise individuelle Risikoberechnung ausgelegt werden. Es existiert laut BfR für die betrachteten Kühlstoffe kein gesundheitsbezogener Richtwert, aus dem ein „sicherer“ Konsumwert abgeleitet werden könnte.
Der separate BfR-FAQ-Beitrag zu E-Zigaretten weist außerdem darauf hin, dass Kühlstoffe die Nutzung attraktiver machen können und gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind. Dieser Artikel gibt daher keine Empfehlung für eine „milde“ oder „angenehme“ Kühlstärke.
So prüfst du ein Ice-Liquid
1. Vorderseite nur als Suchhinweis nutzen
Der Sortenname zeigt, wonach in der Deklaration gesucht werden sollte. Er ersetzt sie nicht.
2. Inhaltsstoffe vollständig lesen
Packungen und Außenverpackungen müssen alle Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufführen. Auf Menthol, Eukalyptol, Stoffnamen oder herstellerspezifische Kühlstoffangaben achten.
3. Aktuelle Packung statt altem Produktfoto prüfen
Rezepturen können geändert werden. Maßgeblich ist die gelieferte Charge mit ihrer tatsächlichen Kennzeichnung, nicht ein älteres Bild oder eine frühere Sortenbeschreibung.
4. Unklare Begriffe beim Hersteller klären
Wenn nur „Cooling“ oder „Koolada“ genannt wird, aber die Zutaten nicht eindeutig zuordenbar sind, vollständigen Produktnamen und Los angeben und eine Herstellerinformation anfordern.
5. Keine Kühlstoffe nachdosieren
Konzentrate nicht pur verwenden und keine eigene „Extra Ice“-Mischung herstellen. Eine Änderung beeinflusst Zusammensetzung, Kennzeichnung und mögliche Exposition.
6. Beschwerden ernst nehmen
Bei Reizung, Atembeschwerden oder anderen gesundheitlichen Beschwerden Nutzung beenden und medizinischen Rat einholen. Dieser Beitrag kann Ursache oder Risiko nicht diagnostizieren.
FAQ
Ist Ice dasselbe wie Menthol?
Nein. Ice beschreibt meist eine gewünschte Kältewahrnehmung. Sie kann durch Menthol oder andere Cooling Agents entstehen.
Können Cooling Agents geschmacklos sein?
Viele Kühlstoffe werden vom BfR als geruchlos und geschmacksneutral beschrieben. Sie können deshalb kühlen, ohne eine deutliche Minznote zu erzeugen.
Ist WS-23 dasselbe wie Koolada?
Nicht zuverlässig. Koolada wird im Handel uneinheitlich verwendet. Nur eine eindeutige Zutaten- oder Herstellerangabe erlaubt die Zuordnung zu WS-23 oder einem anderen Stoff.
Bedeutet „Double Ice“ doppelt so viel Kühlstoff?
Nicht zwingend. Der Begriff ist keine standardisierte Konzentrationsangabe und lässt sich nicht markenübergreifend rechnen.
Ist ein Liquid ohne Menthol automatisch ohne Kühlstoff?
Nein. Andere Cooling Agents können vorhanden sein. Zutatenliste und aktuelle Produktinformation prüfen.
Gibt es eine gesundheitlich sichere Menge Cooling Agent?
Das BfR nennt für die bewerteten Kühlstoffe keinen gesundheitsbezogenen Richtwert und betont Datenlücken bei der Inhalation. Dieser Artikel leitet deshalb keine sichere Menge ab.
Quellen
- BfR-Stellungnahme vom 23. Januar 2026: E-Zigaretten – Kühlstoffe können gesundheitliche Risiken bergen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: E-Zigaretten – alles andere als harmlos
- § 27 Tabakerzeugnisverordnung: Inhaltsstoffliste und Verpackung
- § 28 Tabakerzeugnisverordnung: verbotene Inhaltsstoffe
Quellen fachlich geprüft am 20. August 2026.
Hinweis: E-Liquids sind ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen. Kühlwirkung ist keine Aussage über gesundheitliche Unbedenklichkeit; bei Beschwerden Nutzung beenden und medizinischen Rat einholen.