Was ist in E-Liquid? PG, VG, Aroma und Nikotin erklärt

|Kenan Sagir

Kurzantwort: E-Liquid besteht typischerweise aus Propylenglykol (PG), Glycerin beziehungsweise Vegetable Glycerin (VG), Aromastoffen und – je nach Produkt – Nikotin. Zusätzlich können etwa Wasser, Ethanol oder bei Nikotinsalz-Liquids organische Säuren enthalten sein. Nicht jedes Liquid enthält alle diese Stoffgruppen. Verlässlich ist deshalb die Zutatenliste des konkreten Produkts, nicht allein der Geschmacksname.

Inhaltsübersicht

Die typischen Liquid-Inhaltsstoffe im Überblick

Das Bundesinstitut für Risikobewertung nennt Propylenglykol, Glycerin, Aromastoffe und häufig Nikotin als typische Bestandteile von E-Liquids. Die konkrete Zusammensetzung variiert jedoch von Produkt zu Produkt. Ein Begriff wie „Erdbeere“, „Ice“ oder „Tobacco“ beschreibt zunächst eine Geschmacksrichtung und keine vollständige Rezeptur.

Stoffgruppe Technische Rolle im Liquid Ist sie immer enthalten? Was lässt sich daraus nicht ableiten?
Propylenglykol (PG) Träger- und Lösungsmittel für andere Bestandteile Nein Allein aus PG folgt keine Gerätefreigabe oder gesundheitliche Unbedenklichkeit
Glycerin/VG Trägerstoff; beeinflusst unter anderem die Fließeigenschaften Nein „Vegetable“ bedeutet nicht, dass das Aerosol harmlos ist
Aromen Erzeugen oder verändern Geruch und Geschmack Nicht zwingend Der Geschmacksname verrät nicht alle verwendeten Aromastoffe
Nikotin Wirkstoff mit Abhängigkeitspotenzial Nein mg/ml sagt nicht, wie viel eine Person tatsächlich aufnimmt
Wasser oder Ethanol Können Rezeptur und Fließeigenschaften beeinflussen Produktabhängig Ihr Vorhandensein macht ein Liquid nicht automatisch passend für jedes Gerät
Organische Säuren Können unter anderem zur Bildung protonierter Nikotinformen eingesetzt werden Nur bei bestimmten Rezepturen „Nikotinsalz“ benennt weder die konkrete Säure noch eine einheitliche Wirkung

Die Tabelle ist eine Orientierung. Entscheidend bleiben Zutatenliste, Kennzeichnung, Gebrauchsinformation und die Freigabe für das vorgesehene System.

PG: Trägerstoff mit vergleichsweise niedriger Viskosität

PG steht für Propylenglykol, chemisch 1,2-Propandiol. Es ist eine farblose, hygroskopische Flüssigkeit und dient in E-Liquids als Träger- und Lösungsmittel. „Hygroskopisch“ bedeutet, dass ein Stoff Wasser aus der Umgebung aufnehmen kann. Das ist eine physikalische Eigenschaft und keine Aussage darüber, wie ein Liquid gelagert oder verändert werden sollte.

Im direkten Vergleich ist reines Propylenglykol bei gleicher Temperatur wesentlich weniger viskos als reines Glycerin. In einer fertigen Rezeptur wirken jedoch auch Aromen, Wasser, Ethanol, Nikotin und weitere Bestandteile auf die Fließeigenschaften ein. Deshalb lässt sich aus der PG-Angabe allein nicht sicher vorhersagen, ob ein Liquid in einem bestimmten Pod schnell oder langsam nachfließt.

PG wird im Handel oft mit deutlicher Geschmacksübertragung oder einem stärkeren Reizgefühl verbunden. Solche Wahrnehmungen hängen aber nicht nur von PG ab, sondern auch von Aromastoffen, Nikotin, Säuren, Leistung, Luftführung und Zugweise. Eine Zutatenliste ist keine sensorische Garantie.

VG: Glycerin als zweiter Hauptträger

VG steht im Liquidbereich meist für „Vegetable Glycerin“, also Glycerin pflanzlichen Ursprungs. Der chemische Stoff ist Glycerol. Die Bezeichnung „vegetable“ beschreibt die Herkunft des Ausgangsmaterials; sie macht aus dem Liquid kein Lebensmittel und sagt nichts über die Sicherheit beim Einatmen eines erhitzten Gemischs aus.

Reines Glycerin ist bei gleicher Temperatur deutlich zähflüssiger als reines PG. Ein höherer VG-Anteil kann deshalb die Viskosität einer Rezeptur erhöhen. Wie gut das Liquid in einer Coil nachfließt, hängt zusätzlich von Einlassöffnungen, Dochtmaterial, Temperatur, Leistung und Konstruktion ab. Es gibt keine seriöse, markenübergreifende Ohm-Grenze, ab der ein bestimmtes PG/VG-Verhältnis automatisch passt.

Das Verhältnis von PG und VG wird in einem eigenen Ratgeber zu 50/50 und 70/30 technisch eingeordnet. Wichtig ist dort vor allem die Reihenfolge: „70/30“ ist ohne die Angabe „VG/PG“ oder „PG/VG“ nicht eindeutig.

Aromen: Geschmack sagt nicht alles über die Rezeptur

Aromen können aus einzelnen Aromastoffen oder komplexen Mischungen bestehen. Zwei Liquids mit demselben Geschmacksnamen müssen deshalb nicht dieselbe Zusammensetzung haben. Auch Begriffe wie „natürlich“, „frisch“ oder „Ice“ ersetzen keine Zutatenliste.

Ein häufiger Denkfehler lautet: Was als Aroma in Lebensmitteln verwendet wird, müsse auch für die Inhalation unbedenklich sein. Das BfR weist darauf hin, dass bei der gesundheitlichen Bewertung von E-Zigaretten die Aufnahme über die Lunge und mögliche Reaktionsprodukte beim Erhitzen berücksichtigt werden müssen. Eine Zulassung oder übliche Verwendung in Lebensmitteln ist keine automatische Inhalationsfreigabe.

In Deutschland verbietet die Tabakerzeugnisverordnung bestimmte Inhaltsstoffe in E-Zigaretten und Nachfüllbehältern. Daraus folgt umgekehrt nicht, dass jedes nicht ausdrücklich verbotene Aroma unter allen Nutzungsbedingungen risikofrei wäre. Das BfR betont bestehende Datenlücken und gesundheitliche Risiken von E-Zigaretten.

Nikotin: optionaler, abhängig machender Bestandteil

Nikotin ist nicht in jedem E-Liquid enthalten. Bei nikotinhaltigen Produkten wird die Konzentration üblicherweise in Milligramm pro Milliliter, kurz mg/ml, angegeben. Diese Zahl beschreibt die Konzentration in der Flüssigkeit. Sie ist weder eine persönliche Dosierungsempfehlung noch gleichbedeutend mit der tatsächlich aufgenommenen Menge.

Für die rechnerische Gesamtmenge im Flascheninhalt gilt:

Nikotinkonzentration in mg/ml × Füllvolumen in ml = Nikotinmenge im gesamten Flascheninhalt

Eine 10-ml-Flasche mit 10 mg/ml enthält rechnerisch 100 mg Nikotin im vollständigen Flascheninhalt. Daraus lässt sich nicht ableiten, welcher Anteil beim Gebrauch in das Aerosol gelangt oder vom Körper aufgenommen wird. Gerät, Leistung, Zugverhalten und weitere Bedingungen beeinflussen die Abgabe.

Nikotin kann abhängig machen. „Nikotinsalz“ und sogenanntes klassisches beziehungsweise freies Nikotin unterscheiden sich chemisch in ihrem Protonierungszustand; beide bleiben Nikotin. Die Form ist kein Nachweis für eine geringere Gefährdung.

Weitere mögliche Bestandteile

Eine Rezeptur kann weitere Stoffe enthalten. Beispiele sind:

  • Wasser: kann Bestandteil der Formulierung sein, darf aber nicht eigenmächtig zum Verdünnen hinzugefügt werden;
  • Ethanol: kann als Lösungsmittel vorkommen;
  • organische Säuren: etwa in Nikotinsalz-Formulierungen; die konkrete Säure ist produktspezifisch;
  • Kühlstoffe: Menthol, Eukalyptol oder andere Cooling Agents können ein Kältegefühl erzeugen;
  • weitere deklarierte Zusatzstoffe: nur die konkrete Zutatenliste zeigt, was eingesetzt wurde.

Öle gehören laut BfR nicht in E-Liquids, weil ihre Inhalation schwere Atemwegserkrankungen verursachen kann. Küchenaromen, ätherische Öle oder andere nicht ausdrücklich für das Produkt vorgesehene Flüssigkeiten dürfen deshalb nicht als Ersatz für gebrauchsfertiges E-Liquid verwendet werden.

Liquid und Aerosol sind nicht dasselbe

Das Liquid ist die Flüssigkeit vor dem Erhitzen. Das Aerosol entsteht erst im Gerät an der Coil. Dabei werden Bestandteile nicht einfach unverändert „zu Dampf“: Temperatur, Leistung, Coil, Luftstrom, Füllstand und Zugbedingungen beeinflussen, was und in welcher Menge abgegeben wird. Durch Erhitzen können außerdem neue Stoffe entstehen.

Darum sind drei Ebenen zu trennen:

  1. Flascheninhalt: Was laut Zutatenliste im Liquid steckt.
  2. Gerätebetrieb: Wie Coil, Docht, Leistung und Luftstrom das Liquid erhitzen.
  3. Aerosol: Welche Stoffe unter den konkreten Bedingungen tatsächlich abgegeben werden.

Eine vollständige Zutatenliste ist wichtig, beschreibt aber nicht allein das fertige Aerosol und beweist keine gesundheitliche Unbedenklichkeit.

So prüfst du ein konkretes Produkt

1. Produktart feststellen

Ist es gebrauchsfertiges E-Liquid, ein vorbefüllter Pod, ein Aroma, eine Base oder ein Nikotinshot? Diese Begriffe sind nicht austauschbar. Nur Produkte gemäß ihrer ausgewiesenen Zweckbestimmung verwenden.

2. Zutatenliste lesen

Packung und Außenverpackung von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern müssen in Deutschland eine Liste der Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils tragen. Bei Abweichungen zwischen Shoptext, Flasche und Umverpackung sollte das Produkt vor der Nutzung geklärt werden.

3. Nikotinangabe und Füllmenge getrennt prüfen

mg/ml ist die Konzentration; ml ist das Flüssigkeitsvolumen. Beide Zahlen beantworten unterschiedliche Fragen. Bei nikotinfreien Produkten darf aus „0 mg“ nicht geschlossen werden, dass alle übrigen Inhaltsstoffe risikofrei sind.

4. Gerätefreigabe prüfen

Aus PG, VG oder Nikotinform allein folgt keine Kompatibilität. Anleitung des Geräts, Pod- beziehungsweise Coil-Kennzeichnung und Herstellerangaben haben Vorrang.

5. Unveränderten Zustand prüfen

Beschädigte, undichte oder unklar gekennzeichnete Behälter nicht verwenden. Produkte außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren sowie nach den Lagerhinweisen des Herstellers aufbewahren.

FAQ

Besteht jedes E-Liquid aus vier Zutaten?

Nein. PG, VG, Aroma und optional Nikotin sind typische Gruppen, aber konkrete Rezepturen können abweichen. Einige Produkte enthalten beispielsweise kein Nikotin, kein Aroma oder zusätzliche deklarierte Bestandteile.

Ist VG dasselbe wie Glycerin?

VG bezeichnet im Liquidbereich üblicherweise Glycerin pflanzlichen Ursprungs. Der chemische Stoff wird auch Glycerol genannt. Herkunft und Reinheit müssen aus den Herstellerangaben hervorgehen.

Ist in E-Liquid Wasser enthalten?

Das ist produktabhängig. Wenn Wasser Bestandteil der Rezeptur ist, sollte es in der Deklaration erscheinen. Daraus folgt keine Erlaubnis, ein anderes Liquid selbst mit Leitungswasser oder destilliertem Wasser zu verdünnen.

Enthält ein „Ice“-Liquid automatisch Menthol?

Nein. „Ice“ ist keine eindeutige Stoffbezeichnung. Das Kältegefühl kann durch Menthol oder andere Cooling Agents erzeugt werden. Entscheidend ist die Zutatenliste; auch sie nennt nicht zwingend eine alltagssprachliche Geschmacksbezeichnung.

Bedeutet „0 mg“ nikotinfrei?

Die Angabe soll ausdrücken, dass kein Nikotin zugesetzt beziehungsweise kein Nikotingehalt ausgewiesen ist. Sie ist keine allgemeine Sicherheitsaussage über Aerosol, Aromen oder sonstige Bestandteile. Für das konkrete Produkt sind Kennzeichnung und Herstellerunterlagen maßgeblich.

Kann ich aus der Zutatenliste die Dampfmenge vorhersagen?

Nein. Rezeptur, Gerät, Coil, Leistung, Luftführung und Zugbedingungen wirken zusammen. Ein hoher VG-Anteil allein garantiert weder eine bestimmte Aerosolmenge noch die Eignung für ein Gerät.

Quellen

Quellen fachlich geprüft am 20. August 2026.

Hinweis: E-Zigaretten und E-Liquids sind ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren bestimmt. Nikotin kann abhängig machen. Der Beitrag erklärt Inhaltsstoffe und ersetzt weder die produktspezifische Gebrauchsinformation noch medizinische Beratung.